[Sponsored Post] Bei Personen, bei denen das Knochenwachstum abgeschlossen ist, kann man darüber nachdenken, ob man Zahnimplantate benutzt. Im Idealfall wäre dies ab dem 25.Lebensjahr. Davor sollte man sich das gut überlegen, da die Knochen noch nicht fertig entwickelt sind.
Weiterhin sollte man prüfen lassen, ob die Implantatsverankerung ein ausreichendes Volumen und eine gute Qualität bietet. Außerdem muss geschaut werden, ob die Krone schmerzfrei getragen werden kann; hierzu bedarf es einem gewissen Platz im Kiefer, der frei sein muss. Wichtig ist auch, dass auf die Mundhygiene geachtet wird. In manchen Fällen kann nachgeholfen werden, wenn die Voraussetzungen nicht so optimal sind, wie beispielsweise durch einen künstlichen Knochenaufbau, bei dem Knochen an anderer Stelle entnommen werden und im Kiefer eingesetzt werden. Ein halbes Jahr später ist der Knochen dann soweit eingeheilt, dass man hierauf ein Implantat einsetzen kann. Ebenso kann man die Mundhygiene optimieren wie z.B. Eine bestehende Paradontose behandeln.
Keine Implante sollten Patienten einsetzen lassen, die eine verminderte Immunabwehr aufweisen, die durch eine Krankheit oder Medikamente bedingt werden. Außerdem muss bei Diabetes Mellitus erst die richtige Einstellung der Medikamente abgeschlossen sein. Abgeraten wird ebenfalls bei schweren Organkrankheiten an der Leber, Nier oder Herz oder auch im Blut selbst.Bei einer Bindegewebskrankheit oder einer Blutungsneigung sollte man ebenfalls die Finger von Zahnimplantaten lassen. Hirnschlag, ein kurz vorher erlittener Herzinfarkt oder Krebs in einem fortgeschrittenen Stadium sind auch sehr schlechte Voraussetzungen für ein Implantat. Abwägen muss man das ganze bei Nikotinmissbrauch, Drogenabhängigkeit oder psychischen Erkrankungen. Hier ist es ratsam, mit anderen Fachärzten zusammenzuarbeiten, um zu überprüfen, ob man doch Implantate einsetzen kann.
Zahnimplantate werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, da diese nicht dort im Leistungskatalog stehen. Somit gelten Zahnimplantate als Privatleistungen. Kann man spezielle Gutachten vorlegen, die Fehlbildungen oder Tumorerkrankungen nachweisen, ist es möglich, dass Kosten übernommen werden.
Seit 2005 gibt es allerdings ein neues Zuschuss-System für Zahnersatz, sodass man wenigstens teilweise die Kosten übernehmen lassen kann von der Krankenversicherung. Hier werden Befunde mit notwendigen Behandlungen geprüft und es gibt festgelegte Zuschüsse dazu.Die Behandlungsart kann man hierbei frei wählen. Berechnet wird dieser festgelegte Zuschuss an Hand eines Durchschnittswertes der letzten Jahre. Sinnvoll ist es, sich als Patient vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen und diesen zuerst von der Krankenkasse überprüfen zu lassen.Dies wird auch von Verbraucherschutzverbänden empfohlen.